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   LSG Hessen, 26.03.1998 - L 14 P 868/97   

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https://dejure.org/1998,13589
LSG Hessen, 26.03.1998 - L 14 P 868/97 (https://dejure.org/1998,13589)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26.03.1998 - L 14 P 868/97 (https://dejure.org/1998,13589)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26. März 1998 - L 14 P 868/97 (https://dejure.org/1998,13589)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 54 Abs 1 SGG, § 78 Abs 1 S 1 SGG, § 77 Abs 1 S 1 Halbs 2 SGB 11, Art 3 Abs 1 GG
    (Pflegeversicherung - Ablehnung - Vertragsabschluß mit Familienangehörigen nach § 77 Abs 1 SGB 11 - Vorverfahren - Zulässigkeit - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage - Ausschlußtatbestand nach § 77 Abs 1 S 1 Halbs 2 ist verfassungsgemäß)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95

    Statusbegründender Charakter des Krankenhaus-Versorgungsvertrages, Ermittlung der

    Auszug aus LSG Hessen, 26.03.1998 - L 14 P 868/97
    Nach Auffassung des Senats ist indessen dem Bundessozialgericht zu folgen, welches unter anderem für den Krankenhausbereich entschieden hat, daß die Ablehnung der Bereiterklärung zum Abschluß von Versorgungsverträgen einen Verwaltungsakt darstellt, da sie einseitig dem betroffenen Leistungserbringer den Status eines Vertragspartners und damit die Beteiligung an der auf öffentlich-rechtlicher Grundlage durchzuführenden Versorgung der Versicherten verwehrt (siehe unter anderem BSGE 51, Seite 126, 132; BSG, Urteil vom 29. Mai 1996 - 3 RK 26/95 - sowie die Gesetzesmaterialien zu den §§ 72, 73 SGB XI, BT-Drucksache 12/5262 zu § 82 zu Abs. 2).
  • BSG, 08.08.1996 - 3 BS 1/96

    Rechtsweg bei Streitigkeiten in Angelegenheiten der privaten Pflegeversicherung,

    Auszug aus LSG Hessen, 26.03.1998 - L 14 P 868/97
    Die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Sozialgerichten im Rahmen dieser Vertragsstreitigkeiten nach § 77 Abs. 1 SGB XI ergibt sich aus der generellen Zuweisung in § 51 Abs. 2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz - SGG - (BSG, Beschluß vom 8. August 1996 - 3 BS 1/96 -).
  • BSG, 24.10.1961 - 6 RKa 19/60

    Erstattung der Kosten der Behandlung von Versicherten durch Krankenhäuser in

    Auszug aus LSG Hessen, 26.03.1998 - L 14 P 868/97
    Das Berufungsgericht kann in einem solchen Falle nach Ermessen die Streitsache an die erste Instanz zurückweisen (§ 159 Abs. 1 Satz 1 SGG) und muß regelmäßig der eigenen sachlichen Entscheidung den Vorzug geben, sofern - wie vorliegend - die Sache spruchreif ist (Meyer- Ladewig, a.a.O., § 123 Rdnr. 5; Peters-Sautter-Wolff, Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz, Band 11, 4. Auflage, § 123 Anm. 4; BSGE 15, 169, 172).
  • BVerwG, 14.03.1961 - I C 48.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Hessen, 26.03.1998 - L 14 P 868/97
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz des maßgeblichen Zeitpunkts ergibt sich vorliegend auch nicht aufgrund der Tatsache, daß es bei den nach § 77 Abs. 1 SGB XI möglichen Vertragsabschlüssen auch um die Zulassung eines Bewerbers zu einer beruflichen Betätigung geht (siehe dazu grundsätzlich Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. März 1961 - 1 C 48/57 - in NJW 1961, Seite 1275).
  • BSG, 27.01.1981 - 5a/5 RKn 14/79

    Bundesknappschaft - Krankenhausbedarfsplan - Erlaß einesVerwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.03.1998 - L 14 P 868/97
    Nach Auffassung des Senats ist indessen dem Bundessozialgericht zu folgen, welches unter anderem für den Krankenhausbereich entschieden hat, daß die Ablehnung der Bereiterklärung zum Abschluß von Versorgungsverträgen einen Verwaltungsakt darstellt, da sie einseitig dem betroffenen Leistungserbringer den Status eines Vertragspartners und damit die Beteiligung an der auf öffentlich-rechtlicher Grundlage durchzuführenden Versorgung der Versicherten verwehrt (siehe unter anderem BSGE 51, Seite 126, 132; BSG, Urteil vom 29. Mai 1996 - 3 RK 26/95 - sowie die Gesetzesmaterialien zu den §§ 72, 73 SGB XI, BT-Drucksache 12/5262 zu § 82 zu Abs. 2).
  • LAG Hessen, 14.11.2011 - 4 Ta 443/11

    Prozesskostenhilfe - offensichtliche Mutwilligkeit - Arbeitnehmerstatus einer

    Die Ablehnung des Abschlusses eines derartigen Vertrages durch den Sozialversicherungsträger ist ein Verwaltungsakt, der vor den Sozialgerichten mit einer kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage angefochten werden kann (Hess. LSG 26.03.1998 - L 14 P 868/97 - BsDE 43/117).
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